Qualitätsstandards

Die am Netzwerk beteiligten Rechtpsychologinnen verfügen über einen anerkannten Hochschulabschluss im Fach Psychologie (Diplom oder Master of Science). Zusätzlich haben alle hier aufgeführten Kolleginnen einen post-gradualen Masterabschluss im Fach Rechtspsychologie (M. Sc. Rechtpsychologie) erworben.

Darüber hinaus sind folgende zusätzliche Qualifikationen bei einzelnen Rechtspsychologinnen vorhanden:
– Psychologischer Psychotherapeut
– Systemischer Paar- und Familientherapeut
– Kompetenz im Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung
– Forschungs- und Lehraufträge an Hochschulen
– Erstellung und Umsetzung von Seminaren
– Erfahrung in den Bereichen der Jugend- und Suchthilfe
– Psychologische Tätigkeit in der Forensischen Psychiatrie und im Strafvollzug

Mitgliedschaften einzelner Kolleginnen:
– Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
– Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)
– Deutscher Familiengerichtstag
– Psychotherapeutenkammer NRW

Neben der fachlichen Qualifikation ist für uns die Einhaltung der vorherrschenden Standards bei der Gutachtenerstellung selbstverständlich. Hier orientieren wir uns an den diesbezüglichen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und den Richtlinien zur Gutachtenerstellung des Berufsverbands der Deutschen Psychologen (BDP).
Bei der familienrechtspsychologischen Begutachtung werden insbesondere die 2019 von VertreterInnen verschiedener Fachverbände erarbeiteten Empfehlungen zu Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht berücksichtigt.

Zusätzlich zur fachlichen Qualifikation und der Einhaltung vorherrschender Standards bei der Gutachtenerstellung, dienen regelmäßig stattfindende Intervisionsgruppen, Fallsupervisionen und Fortbildungen der Qualitätssicherung.